Unterstützung für pflegebedürftige Menschen
Jetzt Entlastungsbeitrag für Unterstützung im Alltag sichern.
Pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige brauchen nicht nur im medizinischen Sinne eine verlässliche Unterstützung, sondern auch dann, wenn es um Aufgabenim Alltag geht wie beispielsweise die Reinigung der Fenster. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und 2017 das neue Pflegestärkungsgesetz verabschiedet, in dem die bisherigen Pflegestufen durch fünf neue Pflegegrade abgelöst wurden. Neu ist seitdem: Zur Entlastung im Alltag steht allen Pflegebedürftigen von Pflegegrad 1 bis 5 ein Entlastungsbeitrag in Höhe von 125,00 Euro monatlich zu.
Die nächste gute Nachricht: Wir sind als Anbieter für niedrigschwellige Entlastungsleistungen nach Paragraph §45 SGB XI anerkannt, wodurch wir unsere Reinigungsleistungen in Ihrem Zuhause direkt mit der Krankenkasse abrechnen können. Eine enorme finanzielle Entlastung für Sie bzw. für die Angehörigen – und ein unbürokratischer Prozess obendrein: Wir benötigen von Ihnen lediglich eine Abtretungserklärung und können unseren Einsatz dann direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Sie haben Fragen zu unseren Entlastungsangeboten? Sie sind ein pflegender Angehöriger und brauchen unsere Unterstützung? Rufen Sie uns einfach an. Wir freuen uns auf Sie.
Glasreinigung durch Blitz Blank
Unsere Leistungen? Können sich sehen lassen.
Gerade für Menschen, die aus gesundheitlichen und/oder altersbedingten Gründen ihre vier Wände nicht mehr oder nur eingeschränkt verlassen können, ist eine saubere und hygienische Umgebung das A und O. Ob Fußböden, Badezimmer, Fenster oder Balkon – als Meisterbetrieb wissen wir genau, ob und zu welchem Zeitpunkt besondere Desinfektionsmaßnahmen notwendig sind. Maßnahmen, die unsere geschulten Mitarbeiter natürlich auch jederzeit ausführen dürfen. Darüber hinaus kennen wir alle fachgerechten Reinigungsverfahren für die verschiedensten Materialarten, womit wir eine gründliche und zugleich schonende Oberflächenbehandlung garantieren können. Das bedeutet: Ihre liebsten Stücke sind bei uns in den besten Händen.
Zu unseren Leistungen im privaten Umfeld gehören unter anderem:
Sie haben eine Anfrage zu einer Leistung, die Sie hier nicht finden?
Ihre Vorteile
Seit 50 Jahren für Sie da!
Uns gibt es seit 50 Jahren. 50 Jahre hochprofessionelles Reinigungs-Know how, kompetenter Service und sympathische Mitarbeiter, die sich gründlich für Sie einsetzen.
Ihre Vorteile:
Wenig organisatorischer Aufwand: Wir stimmen die Termine flexibel mit Ihnen oder Ihren Angehörigen ab. Mit einer von Ihnen unterzeichneten Abtretungserklärung erfolgt die Abrechnung unserer Leistungen dann direkt mit Ihrer Pflegekasse.
Hochprofessionelle Reinigung: Als Meisterbetrieb stehen wir seit 50 Jahren für Qualität und kennen uns bestens mit den Anforderungen im häuslichen Umfeld aus.
Zuverlässige Termintreue: Wir halten uns an abgesprochene Termine. Und sollten wir – beispielsweise krankheitsbedingt – einen Termin mal nicht halten können, rufen wir Sie natürlich rechtzeitig an, um schnell einen Ausweichtermin zu vereinbaren.
Schnelles Reklamationsmanagement: Wir möchten immer besser werden. Sollte eine Leistung also mal nicht zu Ihrer Zufriedenheit ausgeführt worden sein, kümmern wir uns schnell um eine Nachbesserung.
Sympathischer Service: Sie haben eine Frage? Oder es gibt etwas, das wir bei unserem Einsatz berücksichtigen sollen? Ihr persönlicher Ansprechpartner steht Ihnen jederzeit zur Verfügung und hilft Ihnen ganz unbürokratisch weiter.
Sie wünschen weitere Informationen rund um den Entlastungsbeitrag? Diese erhalten Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.
Inhaltsverzeichnis
Entlastungsleistung ab Pflegestufe 1 in Korschenbroich und Umgebung
Der Anspruch auf Entlastungsleistungen für alte und kranke Menschen beginnt ab Pflegestufe 1, die seit 2017 als Pflegegrad 1 bezeichnet wird. Diese Leistungen sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen unterstützen, indem sie ihnen finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, die zur Entlastung im Alltag genutzt werden können.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat. Diese Mittel können für verschiedene Dienstleistungen verwendet werden, die die Pflegebedürftigen und ihre pflegenden Angehörigen entlasten. Dazu zählen unter anderem Haushaltshilfen, Unterstützung bei der Alltagsbewältigung und Betreuungsangebote. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Leistungen nicht direkt in bar ausgezahlt werden, sondern als Kostenerstattung erfolgen, nachdem die entsprechenden Dienstleistungen in Anspruch genommen wurden.
Zu den häufig genutzten Entlastungsleistungen gehören die sogenannten zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI. Diese können auch für die Tagespflege, Nachtpflege oder andere ambulante Pflegeleistungen verwendet werden. Ziel dieser Leistungen ist es, die pflegebedürftigen Personen bestmöglich zu unterstützen und ihre Lebensqualität zu verbessern, indem ihnen mehr Zeit und Raum für soziale Kontakte und persönliche Bedürfnisse ermöglicht wird.
Ein bedeutender Aspekt der Entlastungsleistungen ist, dass sie nicht nur den Pflegebedürftigen selbst zugutekommen, sondern auch die pflegenden Angehörigen entlasten, die oft erheblichen Belastungen ausgesetzt sind. Die Entlastungsleistungen bieten ihnen die Möglichkeit, sich Auszeiten zu nehmen und professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, ohne sich um die finanzielle Seite sorgen zu müssen.
Pflegegrad 1, früher als Pflegestufe 1 bekannt, umfasst eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Diese Einstufung ist für Personen vorgesehen, die in ihrem Alltag Unterstützung benötigen, aber noch weitgehend selbstständig sind. Die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade wurde durch das Pflegestärkungsgesetz II eingeführt, um den individuellen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen besser gerecht zu werden und eine gerechtere Verteilung der Pflegeleistungen zu gewährleisten.
Eine wichtige Frage im Zusammenhang mit den Entlastungsleistungen ist, ob und wie diese von der Pflegeversicherung übernommen werden. Hier gilt: Pflegebedürftige haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag, sobald sie in einen Pflegegrad eingestuft wurden. Es ist jedoch erforderlich, dass die in Anspruch genommenen Dienstleistungen von der Pflegeversicherung anerkannt sind und entsprechend nachgewiesen werden.
Zusammengefasst bietet der Anspruch auf Entlastungsleistungen ab Pflegegrad 1 eine wertvolle Unterstützung für alte und kranke Menschen sowie ihre Angehörigen. Mit einem monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro können verschiedene Dienstleistungen finanziert werden, die den Alltag erleichtern und die Lebensqualität verbessern. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für diese Leistungen, sofern sie nachgewiesen und anerkannt sind. Diese Regelungen tragen dazu bei, die pflegerische Versorgung zu verbessern und die Belastungen für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen zu reduzieren.